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   OLG Naumburg, 01.02.2008 - 3 UF 179/07   

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https://dejure.org/2008,10359
OLG Naumburg, 01.02.2008 - 3 UF 179/07 (https://dejure.org/2008,10359)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.02.2008 - 3 UF 179/07 (https://dejure.org/2008,10359)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. Februar 2008 - 3 UF 179/07 (https://dejure.org/2008,10359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Über die bloße Unterhaltspflichtverletzung hinausgehende nachhaltige Beeinträchtigung des Unterhaltsberechtigten als Voraussetzung eines Versorgungsausgleichsausschlusses nach § 1587c Nr. 3 BGB; Voraussetzungen eines Ausschluss oder einer Herabsetzung des ...

  • Judicialis

    BGB § 1587c Nr. 2; ; BGB § 1587c Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587c Nr. 2; BGB § 1587c Nr. 3
    Voraussetzungen zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Verletzung der Familienunterhaltspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Versorgungsausgleich - Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Unterhaltspflichtverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2284
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.10.1993 - XII ZB 109/91

    Rangfolge von Realteilung und analogen Quasisplitting beim Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2008 - 3 UF 179/07
    Das Gericht wendet für die Verrechnung von Gegenrechten die Quotierungsmethode an (vgl.Hahne/Glockner FamRZ 83, 221, 225, BGH, FamRZ 94, 90).
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZB 67/00

    Ermittlung des Wertes angleichungsdynamischer Anrechte

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2008 - 3 UF 179/07
    Der Höchstbetrag nach § 1587b Abs. 5 BGB wird nach BGH, FamRZ 2005, 432 nach den zu begründenden EP bestimmt.
  • OLG Brandenburg, 18.01.2024 - 13 UF 9/23
    Allein die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem unverschuldeten Verlust des Arbeitsplatzes als Angestellter vermag selbst dann, wenn er damit dem Wunsch der Antragstellerin zuwider gehandelt haben mag, noch kein pflichtwidriges Verhalten zu begründen (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2008, 2284; Götsche/Rehbein/Breuers/Götsche, § 27 VersAusglG Rn. 51), zumal die Antragstellerin nichts von Substanz dafür vorträgt, den Schritt des Antragsgegners in die Selbständigkeit nicht zumindest geduldet zu haben.
  • OLG Brandenburg, 30.01.2012 - 9 UF 227/11

    Vorliegen der Obliegenheit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bildung

    Zudem fragt es sich, weshalb die Antragstellerin derartiges nicht bereits gegenüber dem Antragsgegner gerügt und gleichwohl langjährig mit ihm zusammengelebt hat, was jedenfalls indiziell für eine Billigung eines eventuell dem Antragsgegner vorwerfbaren Verhaltens spricht (vgl. dazu auch Brandenburgisches OLG FPR 2008, 462 [OLG Brandenburg 16.10.2007 - 10 UF 17/07]; OLG Naumburg FamRZ 2008, 2284; HK-VersAusglG/Götsche, 2012, § 8 Rn. 81).
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